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    Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB)

    Stand: April 2026

    § 1 Geltungsbereich

    (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen BAUSEC24, Am Listholze 50, 30177 Hannover (nachfolgend „Anbieter"), und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Bereitstellung von Sicherheitslösungen, insbesondere die Vermietung und den Betrieb von Kameraüberwachungssystemen, Sicherheitstürmen, KI-gestützten Alarmsystemen und zugehörigen Dienstleistungen.

    (2) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

    (3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Unterscheidung vorgenommen.

    § 2 Vertragsgegenstand

    (1) Der Anbieter stellt dem Auftraggeber Sicherheitslösungen für die Überwachung von Standorten zur Verfügung. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

    (2) Die Leistungen können insbesondere umfassen:

    • Aufstellung, Installation und Inbetriebnahme von Überwachungstürmen und Kamerasystemen
    • Live-Videoüberwachung in Echtzeit (HD/4K)
    • KI-gestützte Alarmerkennung und Benachrichtigung
    • Aufschaltung auf eine zertifizierte 24/7-Leitstelle
    • Solarbetriebene, autarke Systeme mit LTE-Anbindung
    • Wartung und technischer Support während der Vertragslaufzeit
    • Ab- und Rückbau nach Vertragsende

    (3) Der Anbieter behält sich das Recht vor, das Leistungsangebot jederzeit zu ändern oder zu erweitern, soweit bestehende Verträge davon nicht nachteilig betroffen sind.

    § 3 Vertragsschluss

    (1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.

    (2) Der Auftraggeber kann über das Kontaktformular, den Analyse-Wizard, per E-Mail oder telefonisch eine unverbindliche Anfrage stellen. Der Anbieter erstellt daraufhin ein individuelles Angebot.

    (3) Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Anbieter das Angebot des Auftraggebers durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (auch per E-Mail) annimmt.

    § 4 Preise und Zahlung

    (1) Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung. Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

    (2) Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus, sofern im Einzelvertrag nichts Abweichendes vereinbart ist. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

    (3) Die kostenlose Erstberatung und Standortanalyse sind unverbindlich und verpflichten den Auftraggeber nicht zum Vertragsschluss.

    (4) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

    § 5 Vertragslaufzeit und Kündigung

    (1) Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem individuellen Angebot. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestlaufzeit einen Monat.

    (2) Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums gekündigt werden, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

    (3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

    (4) Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail genügt).

    § 6 Pflichten des Auftraggebers

    (1) Der Auftraggeber stellt dem Anbieter einen geeigneten und zugänglichen Aufstellort zur Verfügung und gewährt Zugang für Installation, Wartung und Rückbau.

    (2) Der Auftraggeber ist für die Einholung etwaiger behördlicher Genehmigungen (z. B. Baugenehmigung für Überwachungstürme) selbst verantwortlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

    (3) Der Auftraggeber darf die bereitgestellte Technik nicht verändern, beschädigen oder Dritten ohne Zustimmung des Anbieters überlassen.

    (4) Beschädigungen oder Verlust der überlassenen Geräte hat der Auftraggeber dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. Für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder Vandalismus Dritter am Aufstellort entstehen, haftet der Auftraggeber, sofern sie nicht auf ein Verschulden des Anbieters zurückzuführen sind.

    § 7 Pflichten des Anbieters

    (1) Der Anbieter verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen fachgerecht zu erbringen und die Systeme in einem funktionsfähigen Zustand zu halten.

    (2) Störungen werden nach Meldung schnellstmöglich behoben. Der Anbieter strebt eine Reaktionszeit von unter 24 Stunden an.

    (3) Die Aufschaltung der Systeme auf eine zertifizierte 24/7-Leitstelle erfolgt gemäß den jeweils geltenden Normen und Richtlinien.

    § 8 Haftung

    (1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

    (2) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

    (3) Die Kameraüberwachung dient der Abschreckung und Dokumentation. Der Anbieter übernimmt keine Garantie, dass Straftaten oder Schäden vollständig verhindert werden können.

    (4) Für kurzzeitige, technisch bedingte Ausfälle (z. B. durch Netzwerkstörungen, extreme Wetterbedingungen) haftet der Anbieter nicht, sofern er die Störung nicht zu vertreten hat und die Wiederherstellung mit zumutbarem Aufwand betreibt.

    § 9 Datenschutz

    (1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers gemäß den geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG.

    (2) Details zur Datenverarbeitung entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.

    (3) Sofern im Rahmen der Überwachungsdienstleistung eine Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO stattfindet, wird eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) geschlossen.

    § 10 Eigentumsvorbehalt

    (1) Alle vom Anbieter bereitgestellten technischen Geräte (Kameras, Türme, Solarmodule, LTE-Einheiten etc.) bleiben Eigentum des Anbieters.

    (2) Nach Vertragsende werden die Geräte vom Anbieter abgebaut und zurückgenommen. Der Auftraggeber hat den Zugang zu ermöglichen.

    § 11 Höhere Gewalt

    Ereignisse höherer Gewalt, die dem Anbieter die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Streik, behördliche Anordnungen), befreien den Anbieter für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von seiner Leistungspflicht. Beide Parteien werden sich unverzüglich über solche Umstände informieren.

    § 12 Schlussbestimmungen

    (1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

    (2) Sind der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Anbieters (Hannover).

    (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

    (4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.

    Fragen zu unseren AGB?

    Kontaktieren Sie uns gerne:
    Telefon: 0511 89905913
    E-Mail: info@bausec24.de
    Am Listholze 50, 30177 Hannover